Die 5
Sicherheitsregeln beim Arbeiten an elektrischen Anlagen
1. Freischalten
2. Gegen Wiedereinschalten sichern
3. Spannungsfreiheit feststellen
4. Erden und Kurzschließen
5. Benachbarte, spannungsführende Teile abdecken
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Als Freischalten bezeichnet man
das allpolige Trennen einer elektrischen Anlage von spannungsführenden
Teilen. Dabei ist zwischen spannungsführendem und spannungslosem
Anlagenteil eine je nach Betriebsspannung unterschiedlich lange
Trennstrecke herzustellen.
Aus Sicherheitsgründen muss bei Arbeiten an
elektrischen Betriebsmitteln mit Betriebsspannungen über 50 V
Wechselspannung bzw. 120 V Gleichspannung stets freigeschaltet werden,
sofern keine besonderen Maßnahmen zum Arbeiten unter Spannung getroffen
werden.
An der Arbeitsstelle müssen vor Arbeitsbeginn
alle Spannung führenden Leitungen allpolig
abgeschaltet werden. Das kann durch das Betätigen von Hauptschaltern, das
fachgerechte Entfernen von Sicherungen, das Ziehen von Steckverbindungen
usw. erfolgen. Schaltet der Arbeitende nicht selber frei, darf mit der
Arbeit erst begonnen werden, wenn die mündliche, fernmündliche,
schriftliche oder fernschriftliche Bestätigung der Freischaltung vorliegt.
Die Vereinbarung eines Zeitpunktes, zu dem freigeschaltet werden soll, ist
nicht zulässig. Der vor Ort mit der Arbeit beauftragte Arbeitnehmer muss
die Spannungsfreiheit durch geeignete Mess/Prüfmittel
die allpolige Spannungsfreiheit feststellen (< 1 kV zweipolige
Prüfmittel, > 1 kV der Spannungshöhe entsprechende einpolige
Hochspannungsprüfer oder kapazitive Prüfeinrichtungen).
Gegen Wiedereinschalten sichern
Um zu vermeiden, dass eine Anlage, an der gerade
gearbeitet wird, irrtümlich wieder eingeschaltet wird, muss ein Wiedereinschalten
zuverlässig verhindert werden. Dazu werden beispielsweise die
herausgedrehten Sicherungen durch abschließbare Sperrelemente ersetzt oder
Leitungsschutzschalter mit Klebefolien abgeklebt. Manchmal ist es auch
möglich, den Hauptschalter, den Schaltschrank oder den Sicherungskasten mit
einem Vorhängeschloss zu sichern. Für die Dauer der Arbeit muss ein
Verbotsschild gegen Wiedereinschalten angebracht sein.
Spannungsfreiheit feststellen
Das Feststellen der Spannungsfreiheit in
Niederspannungsnetzen, dies sind elektrische Anlagen mit Betriebsspannungen
unter 1 kV, darf nur eine Elektrofachkraft
oder eine elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP)
und nur mit dafür geeigneten Geräten oder Einrichtungen durchführen.
Das Spannungsfreiheitfeststellen bei
Hochspannungsanlagen mit Betriebsspannungen ab 1 kV darf nur durch
eine Elektrofachkraft und nur mit dafür geeigneten Geräten oder
Einrichtungen geschehen. Die Verwendung von Universalmessgeräten ist wegen
der hohen Unfallgefahr in energiereichen Anlagen untersagt. Es muss stets allpolig, d. h. an jedem einzelnen Leiter, die
Spannungsfreiheit festgestellt werden.
Bei Spannungsprüfern für Anlagen bis 1 kV
handelt es sich in der Regel um eine zweipolige Ausführung
(Spannungsprüfer: mit Glimmlampe und Tauchspulmesswerk, mit Glimmlampe und
Dreheisenmesswerk, mit Leuchtdioden und Funktionstest). Entweder wird eine
vorhandene Spannung durch eine aufleuchtende Glimmlampe, durch ein
Messgerät oder durch Leuchtdioden angezeigt. Mit diesen Geräten lässt sich auch
die ungefähre Spannungshöhe der Anlage ermitteln, neuere Prüfgeräte
besitzen einen Unwuchtmotor, dessen Frequenz von
der zu messenden Spannungshöhe abhängig ist. Spannungsprüfer für Anlagen
mit Nennspannungen über 1 kV sind einpolig.
Die eingesetzten Spannungsprüfer müssen der
jeweiligen Nennspannung entsprechen und sind vor und nach
Spannungsfreiheitfeststellen zu prüfen, das heißt, diese sind an einer
definitiv spannungsführenden Quelle auf Funktionalität zu testen: vorher,
weil der Spannungsprüfer defekt sein könnte, und danach, weil der
Spannungsprüfer nach dem „Vorprüfen“ einen Defekt erleiden könnte.
Einpolige Hochspannungsprüfer für Nennspannungen über 1 kV besitzen
heute eine eingebaute Testeinrichtung, wodurch der Funktionstest
vereinfacht wird.
Erden und Kurzschließen
Nach Feststellen der Spannungsfreiheit werden
die Leiter und die Erdungsanlage mit kurzschlussfesten Erdungs- und
Kurzschließvorrichtungen miteinander verbunden. Diese Maßnahme bewirkt,
dass bei irrtümlichem Einschalten die vorgeschalteten Überstromschutzorgane
auslösen und dass sich parallel liegende Leitungen nicht aufladen (z. B.
bei Freileitungen).
Im Bereich der neuen Bundesländer wird
zwischen einer freimelde- und freigabebereiten
Arbeitsstelle unterschieden: Wird nur an den Schaltstellen geerdet und
kurzgeschlossen, so ist das freigeschaltete Anlagenteil freimeldebereit.
Wird zusätzlich an der Arbeitsstelle geerdet und kurzgeschlossen, so ist
dieses Anlagenteil freigabebereit.
Zu beachten ist auch, dass zuerst geerdet und
erst dann kurzgeschlossen wird. In Anlagen mit Nennspannungen bis
1 kV, mit Ausnahme von Freileitungen und Verteilernetzen, darf das
Erden und Kurzschließen unterbleiben, wenn die Regeln 1 bis 3
vorschriftsmäßig durchgeführt wurden.
Benachbarte, spannungsführende Teile abdecken
Oft kann eine unzulässige
Annäherung zu benachbarten unter Spannung stehenden Anlagenteilen nicht
ohne Weiteres verhindert werden. In so einem Fall
müssen diese Anlagenteile durch feste und zuverlässig angebrachte
isolierende Abdeckungen gegen zufälliges Berühren gesichert werden. Offen
liegende Drähte sollten mit zum Querschnitt passenden Tüllen oder mit
Isolierband gesichert werden.
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